Eine Farbzucht in den Farben Blau oder Merle, sowie anderen Farbverdünnungen, lehnen wir grundsätzlich ab weil:

Die Beurteilung zuchtbedingter Defekte bei Rassehunden aus der Sicht des Tierschutzgesetzes

Die Durchsetzung dieses gesetzlichen Grundsatzes bei der Zucht von Tieren regelt der § im TierSchG. Danach ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio-oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Ebenso ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten.

Verbot von Qualzüchtungen

Liste betroffener Merkmale des Gutachtens zur Auslegung des Verbotes von Qual-Züchtungen. Das am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist ein vitales, gesundes, schmerz- und leidensfreies Tier.

Laut einer darin enthaltenen Definition ist die Qualzüchtung gegeben, wenn bei Wirbeltieren, die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich

Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

Bei Rassen, die ein blaues Fell haben eine Farbe, die durch Verdünnung der normalen schwarzen Haarfarbe entsteht und bei einigen Hunderassen als Standard-Farbe interpretiert wird (Dobermann, Whippet, Franz. Bulldogge, Pudel, Mops, u.s.w.), kann es zu einer sogenannten Farbmutantenalopezie (Alopezie ist Haarausfall) kommen. Eine gleiche/ähnliche Problematik findet sich in der Farbzucht mit dem Merle-Faktor.

Diese Erbkrankheit ist auch unter dem Namen «Blue Dobermann Syndrome» bekannt.

Die Krankheit Colour dilution alopecia führt ja nicht nur zu dünnem Haarkleid, sondern in der Folge auch zu einer erhöhten Empfindlichkeit, was u.a. eine erhöhte Frequenz von bakteriellen Hauterkrankungen zur Folge hat.

Defektgen Merle-Faktor

In Kürze die gesundheitlichen Risiken für den Hund, die mit dem Merle-Gen verbunden sind, auch wenn nur ein Elternteil Träger des Merle-Gens war:

  • Häufiges Auftreten und Kopplung von Anomalien  der Augen und/oder Ohren,
  • Gleichgewichtsstörungen (auch beim Schwimme),
  • innere organische Defekte,
  • eingeschränkte Zeugungsfähigkeit,
  • verminderte Nervenstärke,
  • verminderte Vitalität,
  • erhöhte Allergiebereitschaft
  • frühzeitiger Tod

(siehe auch”Kleine Kynologie”, Prof.Wegner 1995)

In Zusammenhang mit dem Merle-Gen wird daher nicht selten von “Qualzucht” gesprochen.
Das Tierschutzgesetz empfiehlt in dem Gutachten unter §11b 2.1.1.1.7 einen generellen Verzicht auf die Zucht mit  Trägern des Merle-Defekt-Gens. (s.oben)

Aus diesem Grunde lehnen wir eine Zucht mit diesem Gendefekt grundsätzlich ab, und schließen uns hiermit den Vorgaben unseres Zuchtverbandes zu 100 % an. 

 

Mehr hierzu finden ist zu finden unter:

https://www.hundezeitung.de/content/7696-defektgen-merle-faktor

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